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Unter einem Großkredit wird ein Kredit, der einen festgesetzten Rahmen übersteigt, an einen Kreditnehmer verstanden. Dabei muss es sich nicht um einen einzelnen Kredit handeln, es können auch mehrere kleine Kredite an denselben Kunden sein.
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Großkredite müssen sofort der Deutschen Bundesbank angezeigt werden. Diese leitet die Anzeige dann an das Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen weiter.
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