Großkredit

 

Unter einem Großkredit wird ein Kredit, der einen festgesetzten Rahmen übersteigt, an einen Kreditnehmer verstanden. Dabei muss es sich nicht um einen einzelnen Kredit handeln, es können auch mehrere kleine Kredite an denselben Kunden sein.


Die Grenze dieses Rahmens beträgt 10% des haftenden Eigenkapitals des kreditgewährenden Instituts. Alle Großkredite einer Bank dürfen zusammen nicht das Achtfache des haftenden Eigenkapitals übersteigen.

Großkredite müssen sofort der Deutschen Bundesbank angezeigt werden. Diese leitet die Anzeige dann an das Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen weiter.


Großkredite können von einer Bank nur vergeben werden, wenn alle Geschäftsführer einstimmig zustimmen. Die rechtlichen Grundklagen für diese Art von Kredit sind in Deutschland im KWG verankert.