Der Hausfrauenkredit

 

Als Hausfrauenkredite wurden früher Kredite bezeichnet, bei denen der Ehepartner ohne Einkommen aufbauend auf der Bonität des anderen Ehepartners einen Kredit ohne dessen Zustimmung und Unterschrift aufnehmen konnte. Dabei ging man davon aus, dass der berufstätige Ehepartner im Zweifelsfall die Verbindlichkeiten des Schuldners übernehmen könnte.


Inzwischen sind die Banken aber verpflichtet, die wirtschaftlichen Verhältnisse des Kreditantragstellers zu prüfen. Eine Hausfrau oder ein Hausmann ohne Einkommen würde alleine also keinen Kredit bekommen. Wird der Antrag aber mit dem berufstätigen Ehepartner gemeinsam gestellt, kann das Darlehen bewilligt werden.

Heutzutage ist der Begriff „Hausfrauenkredit“ nur noch für Kredite üblich, die an Personen mit geringen Einkommen ohne Sicherheiten vergeben werden. Da diese Art von Kredit jedoch nichts mehr mit dem üblichen Hausfrauenkredit gemeinsam hat, verwenden Fachleute den Begriff Sofortkredit.


Die Bezeichnung „Hausfrauenkredit“ ist also nur noch sprichwörtlich zu verstehen und kann selbstverständlich auch von Männern in Anspruch genommen werden.

In der heutigen Gesellschaft sind Kredite ohne die Einstimmung des Ehepartners nicht mehr möglich. Vor allem dann nicht, wenn sich die Kreditsumme am Einkommen des Ehepartners orientiert.