Der Nettokreditbetrag

 

Bei einem Kredit entstehen verschiedene Arten von Kosten. Diese werden meist direkt dem Darlehensvertrag belastet.
Damit nicht die Kreditsumme in die Höhe getrieben wird, werden diese Kosten meist von dem Bruttokreditbetrag, auch Kreditnennbetrag genannt, abgezogen.


Bei diesen Kosten kann es sich zum Beispiel um Bearbeitungs- und Abschlussgebühren, Einwertungsgebühren, Notarkosten oder Gutachterkosten handeln.

Auch die Kosten für eine evtl. Restschuldversicherung zählen in diesen Bereich.


Laut Preisangabenverordnung ist der Kreditgeber verpflichtet sowohl den Brutto-, wie auch den Nettokreditbetrag im Darlehensvertrag auszuweisen. Nach Abzug all dieser Kosten erhält man den Nettokreditbetrag. Es handelt sich dabei also um die Summe, die dem Kreditnehmer auf sein Konto überweisen wird und über die er verfügen kann.