Personalkredit

 

Ein Personalkredit setzt die Bonität des Kreditnehmers voraus. Die Bank muss also vollständig davon überzeugt sein, dass der Kunde gegenwärtig und auch in Zukunft zahlungsfähig ist. Aus diesem Grund werden Personalkredite oft nur an langjährige Kunden vergeben. Von diesen liegen dem Kreditinstitut in der Regel Steuer- und Handelsbilanzen mit den dazugehörigen Gewinn- und Verlustrechnungen sowie Finanzpläne vor.

Eine dingliche Sicherung, wie etwa über eine Hypothek, ist nicht erforderlich. Stattdessen werden Personalkredite durch das Abtreten von Forderungen oder die Bürgschaft anderer Personen abgesichert.

 

Als Bürgschaften werden dabei sowohl Ausfallbürgschaften als auch Selbstschuldnerische Bürgschaften akzeptiert.
Eine weitere Sicherungsmöglichkeit bieten Immobilien. Dabei wird aber im Gegensatz zu anderen Kreditarten keine Grundschuld eingetragen. Dabei gelten jedoch bestimmte Einschränkungen in Hinsicht auf den Beleihungswert.


Im Unterschied zum Personalkredit werden Realkredite über bewegliche Gegenstände, wie zum Beispiel Lebensversicherungen oder Edelmetalle, abgesichert.