Privatdarlehen

 

Von einem Privatdarlehen spricht man, wenn der Kreditgeber eine privater ist. Privatdarlehen werden meistens an nahe stehende Verwandte vergeben. Aus diesem Grund wird oft auch vom Verwandtenkredit gesprochen.


Die vertraglichen Regeln sind im BGB verankert. Trotzdem birgt ein Privatkredit für den Kreditgeber einige Risiken.
Zum Beispiel könnte der Kreditnehmer auf der Suche nach einem Privatkredit sein, weil das Kreditinstitut auf Grund des zu hohen Kreditrisikos eine Gewährung abgelehnte. Somit würde die Privatperson ein viel höheres Risiko tragen.

Außerdem können Privatdarlehen formlos geschlossen werden. Es wird ein Vertrag geschlossen, in den lediglich die Höhe der geliehenen Summe, die persönlichen Daten des Nehmers und des Gebers, sowie die Rückzahlungsmodalitäten aufgenommen werden. Dieser dient als Rechtsgrundlage im Falle einer Zahlungsunfähigkeit des Kreditnehmers.


Hier kann es jedoch zu Problemen bei der Beweispflicht kommen. Aber auch ein privater Kreditgeber ist dazu berechtigt, bankübliche Sicherheiten zu verlangen. Diese bedürfen jedoch der juristisch korrekten Prüfung.
Die Rückzahlung eines Privatdarlehens ist in Raten oder als Gesamtsumme möglich.