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Von einem Privatdarlehen spricht man, wenn der Kreditgeber eine privater ist. Privatdarlehen werden meistens an nahe stehende Verwandte vergeben. Aus diesem Grund wird oft auch vom Verwandtenkredit gesprochen.
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Außerdem können Privatdarlehen formlos geschlossen werden. Es wird ein Vertrag geschlossen, in den lediglich die Höhe der geliehenen Summe, die persönlichen Daten des Nehmers und des Gebers, sowie die Rückzahlungsmodalitäten aufgenommen werden. Dieser dient als Rechtsgrundlage im Falle einer Zahlungsunfähigkeit des Kreditnehmers.
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