Verpflichtungskredit

 

Unter einem Verpflichtungskredit versteht man eine Garantie, die von einer Bank übernommen wird. Die Bank übernimmt die Verpflichtung, gegenüber Dritten für Leistungen des Kunden einzustehen. Sie fungiert also als Bürge. Dafür verlangt sie eine Kommission vom Kunden.


Der Verpflichtungskredit kommt in der Regel bei Firmenkunden zur Anwendung, die jedoch über eine einwandfreie Bonität verfügen müssen.


Der Verpflichtungskredit ist zum Beispiel notwendig, wenn eine Firma Waren aus dem Ausland bestellt.
Da das ausländische Unternehmen die Zahlungsfähigkeit der Firma nicht kennt, wird eine Bankbürgschaft benötigt, die dies bescheinigt.

Zusammenfassend könnte man also sagen, dass die Bank bei einem Verpflichtungskredit dem Kunden ihre eigene Bonität und den guten Ruf zur Verfügung stellt.
Es gibt verschiedene Formen des Verpflichtungskredits. So ist etwa der Kautionskredit, bei dem die Bank für die Zahlungsverpflichtung eines Kunden haftet, dem Wesen nach ein Verpflichtungskredit. Auch der Akzeptkredit, bei dem die Bank Wechsel von Kunden mit allerbester Zahlungsfähigkeit akzeptiert, gehört in diese Kategorie. Ebenso wie der Avalkredit und der Dokumentarakkreditiv. Bei letzterem wird im Außenhandel durch eine Bank ein Zahlungsversprechen an einen ausländischen Lieferanten abgegeben.


Der Gegensatz zu den Verpflichtungskrediten sind Geldkredite.