Zinsen

 

Als Zinsen bezeichnet man den Preis zur Überlassung von Geld- oder Sachwerten. Geldwertzinsen lassen sich in Geldmarktzins, d.h. derjenige Zins zur Überlassung von Bargeld (beispielsweise Zinssätze bei Kreditaufnahme, aber auch Zinssätze der Kreditinstitute gegenüber der Zentralbank) und in Kapitalmarktzinsen, d.h. die Preisbewertung des Geldes langfristiger Buchgeldkretite unterteilen.

Demgegenüber stehen sogenannte Sachwertzinsen. Zu ihnen gehören beispielsweise der Mietzins (entspricht dem Nutzungspreis aller gemieteter Sachen), der Pachtzins (entspricht dem Nutzungspreis von Grundstücken) oder auch der Erbbaurechtszins (entspricht dem Nutzungspreis für im Erbbaurecht überlassene Grundstücke).