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Die Zinsgleitklausel gilt in Veträgen als vereinbart, die keinen festen Zinssatz über die gesamte Laufzeit des Kredites kennen, sondern deren Zinssatz von Seiten des Kreditgebers variabel angepasst werden kann. Somit verhilft die Zinsgleitklausel dem Kreditinstitut sich geänderten Rahmenbedingungen anzupassen. |
Eine Anpassung des Kreditzinses durch die Zinsgleitklausel kann z.B. notwendig werden, wenn der Leitzins steigt, d.h. die Geldbeschaffung für das Kreditinstitut teurer wird. |