Zinsgleitklausel

 

Die Zinsgleitklausel gilt in Veträgen als vereinbart, die keinen festen Zinssatz über die gesamte Laufzeit des Kredites kennen, sondern deren Zinssatz von Seiten des Kreditgebers variabel angepasst werden kann.

Somit verhilft die Zinsgleitklausel dem Kreditinstitut sich geänderten Rahmenbedingungen anzupassen.

Eine Anpassung des Kreditzinses durch die Zinsgleitklausel kann z.B. notwendig werden, wenn der Leitzins steigt, d.h. die Geldbeschaffung für das Kreditinstitut teurer wird.
Die Zinsgleitklausel steht zum Einen in den AGBs des Kredites, zum anderen aber ist meist auch ein Verweis auf der ersten Seite des Kreditvertrages angebracht.