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Berufsunfähigkeit bedeutet, das der bisherige Beruf durch körperliche oder psychische Beeinträchtigung nach Krankheit oder Unfall nicht mehr ausgeübt werden kann. Neben möglich Kosten für langwierige Heilbehandlungen und eventuellen behindertengerechten Umbauten der Wohnung ist der Verlust des bisherigen Einkommens und damit der Verlust sozialer Standards für sich und seine Angehörigen spürbar. Die Aufnahme einer neuen Tätigkeit mit vergleichbarem Einkommen ist vielfach mit einer Umschulung verbunden oder erlaubt durch gesundheitliche Einschränkungen nur eine Teilzeitbeschäftigung. Je älter die betroffene Person ist, um so schwieriger gestaltet sich ein beruflicher Neuanfang. Für Personen, die ab dem 01.01.1961 geboren wurden, besteht außerdem kein Anspruch auf eine Berufsunfähigkeitsrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung |
Die Prämien für eine Berufsunfähigkeitsversicherung richten sich nach dem ausgeübten Beruf, nach dem Alter des Versicherten, dem Ergebnis des Gesundheitsprotokolls und dem bisherigen durchschnittlichen Einkommen. |