Leistungen bei Berufsunfähigkeit

 

Bei dem Thema Berufsunfähigkeit reagieren viele Leute mit einem Abwinken, weil sie sich sicher sind, dass ihnen so etwas nicht passieren kann. Statistisch gesehen wird aber jeder Vierte in Deutschland berufsunfähig, wodurch klar wird, dass es wirklich jeden treffen kann. Da alle, die nach dem 01. Januar 1961 geboren worden sind, keinen Anspruch mehr haben, im Falle der Berufsunfähigkeit Geld vom Staat zu bekommen, ist es wichtig, selber dafür zu sorgen, dass man in diesem Fall nicht ganz ohne Einkommen dasteht. Durch den Abschluß einer Berufsunfähigkeitsversicherung sichert man sich ein Ersatzeinkommen, dass im Falle der Berufsunfähigkeit in Form einer monatlichen Rente gezahlt wird. Die Höhe dieser Versicherungsleistung kann man selber bei Vertragsabschluss wählen und man sollte dabei darauf achten, dass man eine so große Rente vereinbart, dass man im Ernstfall davon alle laufenden Kosten und seinen Lebensunterhalt bezahlen kann.

 

Die Versicherung zahlt diesen Einkommensersatz ab dem Zeitpunkt, wo der Arzt bei einem die Berufsunfähigkeit feststellt und diese attestiert. Berufsunfähig ist man genau dann, wenn man aus gesundheitlichen Gründen in seinem ausgeübten Beruf nicht mehr arbeiten kann. Es gibt innerhalb solcher Versicherungsverträge sogenannte Verweisungsrechte, die dazu führen können, dass die Versicherung einen an einen anderen Arbeitsplatz schicken können, statt die Berufsunfähigkeitsrente zu zahlen, sofern dieser neue Arbeitsplatz einem zumutbar ist. Um in jedem Fall diese Rente zu bekommen, wenn man berufsunfähig wird, sollte man beim Vertragsabschluss darauf achten, dass die Versicherung auf dieses Verweisungsrecht verzichtet.