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Die gesetzliche Krankenversicherung zählt zu den Pflichtversicherungen und ist für alle Versicherungsnehmer, die entweder freiwillig in eine solche Kasse eintreten oder die nicht berechtigt sind, Mitglied einer Privatkasse zu werden. In den gesetzlichen Kassen haben alle Versicherten die gleichen Leistungsansprüche und bekommen ihre Beiträge aufgrund des Verdienstes berechnet. Die gesetzliche Krankenversicherung dient zur Absicherung im Krankheitsfall, schließt jedoch Arbeitsunfälle und berufsbedingte Krankheiten aus. Zu den Leistungen gehören nicht nur Behandlung von Krankheiten, sondern auch in gewissem Masse Prävention und Früherkennung. |
Eine individuelle Gestaltung und Wahl der Leistungen sind bei gesetzlichen Krankenversicherungen nicht möglich. Genauso wenig wie eine daraus resultierend Mitbestimmung des Beitrages, der hier abhängig vom Einkommen der Versicherten ist. Zumal gibt es eine Mindestvertragslaufzeit. Diese liegt meist bei 18 Monaten und bindet den Kunden bis Ende dieser Zeitspanne an die Versicherung. Eine freie Wahl der Ärzte oder Krankenhäuser ist den gesetzlich versicherten Patienten auch nicht gestattet. So werden sie nur von Kassen-, Vertrags-, und Zahnärzten behandelt. Im Gegensatz zur privaten Versicherung gewähren die gesetzlichen Versicherungen ihren Kunden im Ausland nur zum Teil Leistungen und übernehmen keine Kosten bei einem anfallenden Rücktransport. Einen besonderen Nachteil – vor allem auch bei älteren Menschen – stellt die hohe Zuzahlung beim Zahnersatz dar. HanseMerkur Krankenversicherung - günstige Tarife, für alle Berufsgruppen. |