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Bei 200.000 Einbrüchen in Deutschland pro Jahr stellt sich die Frage nach Sicherung der Besitztümer. Hierfür bietet sich eine Hausratsversicherung an. Diese schützt das Eigentum vor Einbruch und Diebstahl, aber auch vor Leitungswasser. In die Versicherung einbezogen sind dabei Besitztümer wie Einrichtung, Gebrauchsgegenstände, Verbrauchsgegenstände, aber auch Wertsachen wie Bargeld. Der Versicherer übernimmt die Reperaturkosten oder zahlt den Neuwert der Gegenstände aus, damit diese ersetzt werden können. Bei Schadensersatz-forderungen ist der Versicherungsnehmer in der Beweispflicht. Das bedeutet, er muss der Versicherung nachweisen, dass ihm der geforderte Betrag zu steht. Dies erfolgt entweder durch das Vorlegen von Kassenzetteln oder durch Einschätzung eines Gutachters. Durch eine sogenannte Außenversicherung, die in der Hausratsversicherung enthalten ist, sind Gegenstände außerhalb der Wohnung versichert, solange diese sich nicht länger als drei Monate dort befinden.
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Entschließt sich der Versicherte umzuziehen, steht er in der Pflicht dies seiner Hausratsversicherung sofort mitzuteilen. In diesem Fall sind für den Zeitraum von zwei Monaten sowohl die alte als auch die neue Wohnung versichert. Nach Ablauf dieser Spanne geht der Versicherungsschutz allein auf die neue Wohnung über.
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