Hausratsversicherung

 

 

Bei 200.000 Einbrüchen in Deutschland pro Jahr stellt sich die Frage nach Sicherung der Besitztümer. Hierfür bietet sich eine Hausratsversicherung an. Diese schützt das Eigentum vor Einbruch und Diebstahl, aber auch vor Leitungswasser. In die Versicherung einbezogen sind dabei Besitztümer wie Einrichtung, Gebrauchsgegenstände, Verbrauchsgegenstände, aber auch Wertsachen wie Bargeld. Der Versicherer übernimmt die Reperaturkosten oder zahlt den Neuwert der Gegenstände aus, damit diese ersetzt werden können. Bei Schadensersatz-forderungen ist der Versicherungsnehmer in der Beweispflicht. Das bedeutet, er muss der Versicherung nachweisen, dass ihm der geforderte Betrag zu steht. Dies erfolgt entweder durch das Vorlegen von Kassenzetteln oder durch Einschätzung eines Gutachters. Durch eine sogenannte Außenversicherung, die in der Hausratsversicherung enthalten ist, sind Gegenstände außerhalb der Wohnung versichert, solange diese sich nicht länger als drei Monate dort befinden.

Eine Hausratsversicherung braucht nicht jeder. Studenten, Wehr- und Zivildienstleistende sind meist über ihre Eltern mitversichert. Außerdem macht eine Hausratsversicherung nur dann Sinn, wenn man finanziell nicht so gut betucht ist, dass man im Schadensfall nicht eigenständig eine neue Einrichtung kaufen könnte. Ist dies nicht der Fall, rechnet sich eine solche Versicherung aufgrund der Beiträge selten. Will man seinen Hausrat dennoch finanziell absichern, sollte man verschiedene Faktoren bedenken. Die Beitragshöhe ist nach Risikofaktor festgelegt. Da zum Beispiel in einer Großstadt ein höheres Einbruchsrisiko herrscht, werden die Beiträge dort höher sein als auf dem Land. Auf eine Unterversicherung sollte ebenso geachtet werden. Um Beiträge zu sparen, verfallen Kunden oft dem Reiz den Wert ihres Eigentums zu mindern. Im Schadensfall bekommt man dann aber auch nur diese Summe erstattet, was zum Problem werden kann.

 

Entschließt sich der Versicherte umzuziehen, steht er in der Pflicht dies seiner Hausratsversicherung sofort mitzuteilen. In diesem Fall sind für den Zeitraum von zwei Monaten sowohl die alte als auch die neue Wohnung versichert. Nach Ablauf dieser Spanne geht der Versicherungsschutz allein auf die neue Wohnung über.
Trennt sich hingegen ein Paar und einer der beiden zieht in eine andere Wohnung, sind beide Wohnungen für drei Monate versichert. Wurde die Police gemeinsam unterzeichnet bleibt der Versicherungsschutz bei der alten Wohnung. Anders verhält es sich, wenn der Vertrag nur auf eine Person läuft. Diese behält den Versicherungsschutz, egal ob für eine neue oder die alte Wohnung.
Im Regelfall ist eine Kündigung der Hausratsversicherung nur zu Vertragsende möglich. Es sei denn, es handelt sich um Ausnahmefälle wie Beitragserhöhungen.

Bei hohem Besitzwert kann ein Schaden gleich welcher Form teuer werden. Wer sich allein nicht finanziell absichern kann, sollte sich überlegen, ob eine Hausratsversicherung nicht sinnvoll wäre.

 

Elterngeld
Risikolebensversicherung - neben der Hausratversicherung eine weitere sinnvolle Versicherung