|
Wer in Deutschland ein Auto besitzt, der besitzt auch eine Versicherung - so will es der Gesetzgeber. Zwar ist nur die gesetzliche Haftpflichtversicherung auf jeden Fall abzuschließen, viele Versicherungsnehmer versichern aber nicht nur dieses Risiko einem anderen Menschen oder einer Sache Schaden zuzufügen, sondern sie versichern auch das eigene KFZ gegen evtl. Schäden. Eine solche Versicherung nennt man dann KFZ Kaskoversicherung, wobei in eine Teilkasko und eine Vollkasko unterschieden wird.
|
Reisen in die Länder des ehemaligen Ostblocks sind bei den Versicherungsunternehmen überhaupt nicht gerne gesehen da die Schadenquote, besonders im Bereich der Diebstähle hier utopische Höhen erreicht. In jedem Fall sollte ein Versicherungsnehmer sich daher genau in seine Versicherungsunterlagen einlesen bevor er eine Reise in eines dieser Länder antritt und nachher ohne Deckung fährt. |