Kfz Versicherung im Ausland

 

Wer in Deutschland ein Auto besitzt, der besitzt auch eine Versicherung - so will es der Gesetzgeber. Zwar ist nur die gesetzliche Haftpflichtversicherung auf jeden Fall abzuschließen, viele Versicherungsnehmer versichern aber nicht nur dieses Risiko einem anderen Menschen oder einer Sache Schaden zuzufügen, sondern sie versichern auch das eigene KFZ gegen evtl. Schäden. Eine solche Versicherung nennt man dann KFZ Kaskoversicherung, wobei in eine Teilkasko und eine Vollkasko unterschieden wird.
Wer also neben seiner Haftpflichtversicherung auch eine Kaskoversicherung abschließt, der ist auch gegen Schäden an seinem eigenen Auto abgesichert. Aber gilt das immer? Oder ist die Kaskoversicherung evtl. nur in Deutschland gültig?
Viele Versicherungsunternehmen haben in ihren Verträgen Klauseln wonach der Versicherungsschutz sich auf die gesamte EU erstreckt - möchte man in ein Land reisen dass nicht zur EU gehört, so ist der Versicherungsschutz oftmals nur dann gegeben, wenn dem Versicherer der Aufenthalt mitgeteilt wird und oft auch nur für eine bestimmte Zeit.

 

Reisen in die Länder des ehemaligen Ostblocks sind bei den Versicherungsunternehmen überhaupt nicht gerne gesehen da die Schadenquote, besonders im Bereich der Diebstähle hier utopische Höhen erreicht. In jedem Fall sollte ein Versicherungsnehmer sich daher genau in seine Versicherungsunterlagen einlesen bevor er eine Reise in eines dieser Länder antritt und nachher ohne Deckung fährt.
Die Leistung der Versicherungsunternehmen bei regulär anfallenden Schäden im Ausland ist ebenso gut wie bei Schäden im Inland, bei einem Haftpflichtschaden wird das Geld überwiesen und ei einem Kaskoschaden eine Reparatur in einer deutschen Fachwerkstatt vorgenommen. Auf Wunsch knüpfen die Versicherungen auch Kontakte zu ortsansässigen Fachwerkstätten, zum Beispiel dann, wenn das Auto nicht mehr fahrbereit ist.