Private Krankenversicherung

 

 

Mitglied einer privaten Krankenversicherung kann nicht jeder werden. Diese Kassen stehen im Gegensatz zu gesetzlichen Versicherungen nicht in der Pflicht jemanden aufzunehmen. Anträge können von Selbständigen, Beamten und Arbeitnehmern mit einem monatlichen Bruttogehalt von mehr als 3.975 € gestellt werden. Das Ziel dieser Kassen ist es, möglichst gesunde Personen zu versichern. Anträge, die dabei als Risikofall eingestuft werden, können also abgelehnt werden. Dieses Risiko wird durch Fragen über den Gesundheitszustand überprüft. Wird dabei etwas verschwiegen, kann das dazu führen, dass Leistungen gezahlt werden und im schlimmsten Fall droht Kündigung. Wird ein Antrag anerkannt, werden die Beiträge individuell an den Versicherten angepasst. Dabei wird auf Eintrittsalter, Geschlecht, Gesundheitszustand und Leistungsumfang geachtet. Wenn die Versicherung der Meinung ist, der Gesundheitszustand des Versicherungsnehmers könne instabil werden, hat sie die Möglichkeit einen Risikozuschlag zu berechnen. Nimmt der Versicherte diesen an, kann er ihn nach drei Jahren anhand eines ärztlichen Attestes als nichtig erklären lassen. Haben beide Seiten den Vertrag unterzeichnet, veranlasst die Krankenkasse die fristgerechte Kündigung bei der gesetzlichen Krankenversicherung nach Wunschtermin des Kunden. Jedoch sollte man die neue Krankenkasse mit Bedacht wählen, denn besonders im Internet locken viele Angebote mit „Billigpreisen“ und leisten letztlich nicht das Versprochene. Höhere Beiträge stehen in den meisten Fällen auch für höhere Leistungen!

 


Ein großer Vorteil ist die hohe Kostenrückerstattung der privaten Versicherungsunternehmer. Besonders deutlich wird dies in Bereichen wie Zahnersatz, Sehhilfen und Krankenhausaufenthalten. Außerdem haben Privatpatienten nicht nur freie Arzt – und Krankenhauswahl, sondern auch das Recht auf Einbettzimmer und Chefarztbehandlung. Zusätzlich entfällt die Praxisgebühr und der Arbeitgeber zahlt einen Arbeitgeberzuschuss in Höhe von bis zu 50 % des Beitrages. Eine weitere Leistung ist die Altersrückstellung. Das bedeutet, die Beiträge erhöhen sich nicht mit zunehmendem Alter, sondern man zahlt von Beginn an einen im Beitrag enthaltenen Sparanteil. Dieser wird fest verzinst und deckt später die höheren Kosten ab.

Die Nachteile hingegen sind eher gering. Jedoch gehört zweifelsohne die Familienversicherung dazu. Hier muss jeder Angehörige, ob Kind oder erwerbslose Frau, einzeln versichert werden. Dies führt zu einer größeren finanziellen Belastung. Außerdem muss man zur Rezeptabholung in Vorkasse gehen. Als Privatpatient zahlt man erst selbst und bekommt nach Einreichung der Quittung die Kosten erstattet. Eine professionelle Beratung, um seinen Entschluss abzuwägen, wäre also nicht verkehrt. Viele weitere Informationen über die private Krankenversicherung finden Sie hier. Krankenversicherung Baby - damit sichern Sie Ihre Kinder ab.