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Mitglied einer privaten Krankenversicherung kann nicht jeder werden. Diese Kassen stehen im Gegensatz zu gesetzlichen Versicherungen nicht in der Pflicht jemanden aufzunehmen. Anträge können von Selbständigen, Beamten und Arbeitnehmern mit einem monatlichen Bruttogehalt von mehr als 3.975 € gestellt werden. Das Ziel dieser Kassen ist es, möglichst gesunde Personen zu versichern. Anträge, die dabei als Risikofall eingestuft werden, können also abgelehnt werden. Dieses Risiko wird durch Fragen über den Gesundheitszustand überprüft. Wird dabei etwas verschwiegen, kann das dazu führen, dass Leistungen gezahlt werden und im schlimmsten Fall droht Kündigung. Wird ein Antrag anerkannt, werden die Beiträge individuell an den Versicherten angepasst. Dabei wird auf Eintrittsalter, Geschlecht, Gesundheitszustand und Leistungsumfang geachtet. Wenn die Versicherung der Meinung ist, der Gesundheitszustand des Versicherungsnehmers könne instabil werden, hat sie die Möglichkeit einen Risikozuschlag zu berechnen. Nimmt der Versicherte diesen an, kann er ihn nach drei Jahren anhand eines ärztlichen Attestes als nichtig erklären lassen. Haben beide Seiten den Vertrag unterzeichnet, veranlasst die Krankenkasse die fristgerechte Kündigung bei der gesetzlichen Krankenversicherung nach Wunschtermin des Kunden. Jedoch sollte man die neue Krankenkasse mit Bedacht wählen, denn besonders im Internet locken viele Angebote mit „Billigpreisen“ und leisten letztlich nicht das Versprochene. Höhere Beiträge stehen in den meisten Fällen auch für höhere Leistungen!
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