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Eine private Krankenversicherung können Arbeitnehmer abschließen, die mit ihrem Einkommen die Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Krankenversicherung übersteigen, die liegt derzeit bei etwas unter 50.000 € im Jahr. Dieser Personenkreis kann entscheiden, ob er in der gesetzlichen Krankenversicherung als freiwilliges Mitglied bleiben möchte oder ob er Mitglied einer privaten Krankenkasse werden will. Diese Beitragsbemessungsgrenze wird jährlich den Einkommensentwicklungen angepasst und entsprechend erhöht. Anhand der Höhe des Betrages lässt sich unschwer erkennen, dass das nicht für die breite Masse zutrifft.
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Den Beamten wird durch eine sogenannte Beihilfe vom Arbeitgeber ein Teil der Krankheitskosten erstattet. Für sie und ihre Familien ist die private Absicherung des Differenzbetrages über eine private Krankenversicherung notwendig. Wenn Beamte sich in einer gesetzlichen Krankenkasse freiwillig versichern, zahlt der Arbeitgeber keinen Arbeitgeberanteil. |