Überschreitet ein Arbeitnehmer diese Grenze, kann er seine Mitgliedschaft in seiner Krankenkasse kündigen und einen privaten Krankenversicherungsvertrag abschließen. Um zu vermeiden, dass es sich hierbei aber nur um eine kurzfristige Erhöhung handelt, muss die Überschreitung auf einen Zeitraum von fünf Jahren vorhanden sein. Unterschreitet der Versicherte in dieser Zeit die Versicherungspflichtgrenze wieder, wird er sofort wieder versicherungspflichtig.
Auch Menschen die schon vor dem 31.12.2002 privat versichert waren, können durchaus wieder pflichtig werden. Dies ist dann der Fall, wenn die "besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze" unterschritten wird. Diese liegt in 2007 bei 42.750 Euro und in 2008 bei 43.200 Euro. Möchte der Versicherte dennoch privat versichert bleiben, muss er einen speziellen Antrag auf Befreiung von der Versicherungspflicht stellen.