Wechsel in die private Krankenversicherung

 

Angesichts der immer schlechter werdenden Versorgung durch die gesetzlichen Krankenkassen steigt bei den Menschen zusehends der Wunsch, in eine günstige private Krankenversicherung zu wechseln. Die oft deutlich besseren Leistungen und die risikoorientierten Beiträge sind hierbei die am stärksten lockenden Aspekte.

Was aber muss ein Mensch eigentlich tun um in die private Krankenversicherung wechseln zu können?
Nun, die bekannteste Voraussetzung für einen Wechsel in die private Krankenversicherung ist der berufliche Status: Selbstständige oder Freiberufler haben grundsätzlich die Möglichkeit, sich privat kranken zu versichern und somit aus der gesetzlichen Krankenkasse auszusteigen.

Angestellte können nur dann ihre Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenkasse kündigen, wenn sie eine gewisse Gehaltsgrenze, die so genannte Versicherungspflichtgrenze, überschreiten. Diese wird jährlich neu berechnet und an aktuelle Inflationsdaten angepasst. Im Jahre 2007 liegt diese Grenze bei einem Verdienst von 47.700 Euro, in 2008 liegt sie bei 48.150 Euro.


Überschreitet ein Arbeitnehmer diese Grenze, kann er seine Mitgliedschaft in seiner Krankenkasse kündigen und einen privaten Krankenversicherungsvertrag abschließen. Um zu vermeiden, dass es sich hierbei aber nur um eine kurzfristige Erhöhung handelt, muss die Überschreitung auf einen Zeitraum von fünf Jahren vorhanden sein. Unterschreitet der Versicherte in dieser Zeit die Versicherungspflichtgrenze wieder, wird er sofort wieder versicherungspflichtig.

Auch Menschen die schon vor dem 31.12.2002 privat versichert waren, können durchaus wieder pflichtig werden. Dies ist dann der Fall, wenn die "besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze" unterschritten wird. Diese liegt in 2007 bei 42.750 Euro und in 2008 bei 43.200 Euro. Möchte der Versicherte dennoch privat versichert bleiben, muss er einen speziellen Antrag auf Befreiung von der Versicherungspflicht stellen.