Private Krankenzusatzversicherung

 

 

Welche Versicherung notwendig ist und welche nicht, ist oft schwer zu erkennen. Eine, die allerdings gesetzlich Versicherten stark unter die Arme greifen kann, ist die private Krankenzusatzversicherung. Im Gegensatz zur privaten Krankenvollversicherung können sich hier auch gesetzlich Versicherte anmelden, die ein Bruttoeinkommen unter 3.975 € monatlich haben. Diese Versicherungsform bietet neben den gesetzlichen Versicherungsleistungen auch alle Vorzüge einer privaten Krankenkasse. Dazu zählen unter anderem volle Kostenübernahme bei Zahnersatz, Krankenhausaufenthalten und ambulanten Behandlungen. Außerdem hat man die Möglichkeit auf Chefarztbehandlung und einen Aufenthalt in Einbettzimmern.
Da aufgrund der vielen Gesundheitsreformen die Leistungen gesetzlicher Krankenkassen abnehmen, die Beiträge aber steigen, gewinnt solch eine Zusatzversicherung zunehmend an Bedeutung. Die bereits genannten Spezialleistungen sind frei wählbar und verlangen je nach Versicherung verschieden hohe Beiträge. Diese setzen sich ebenso wie bei einer privaten Krankenvollversicherung aus Alter, Geschlecht und Gesundheitszustand zusammen.

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Dabei muss der Antragsteller Zeugnis darüber ablegen, welche Krankheit ihm zu welchem Zeitpunkt zu schaffen machte und wie diese behandelt wurde. Anhand dieser Informationen erstellt die Kasse ein Profil und berechnet damit Risiken und daraus entstehende Beiträge. Kommt der Abschluss einer Zusatzversicherung zustande, kann diese nach den ersten drei Jahren nur noch vom Versicherten gekündigt werden. Bis dahin kann auch die Versicherung unter Einhaltung der Kündigungsfrist von drei Monaten den Vertrag auflösen. Das kann passieren, wenn der Kunde nach Beginn der Laufzeit erkrankt und so eine starke finanzielle Belastung der Kasse darstellt. Nach Ablauf der drei Jahre verlängert sich das Vertragsverhältnis automatisch um ein Jahr (insofern der Versicherte nicht kündigt) und der Versicherer verliert sein Kündigungsrecht. Werden Beiträge sowohl innerhalb der ersten drei Jahre als auch nach dieser Zeit erhöht, besitzt der Versicherungsnehmer das Recht fristlos zu kündigen.
Die private Krankenzusatzversicherung ist für Versicherungsnehmer eine gute Chance auf Rund – um – Leistung, sollte aber genau bedacht werden, da sie trotz Leistungsminderung der gesetzlichen Krankenkassen bisher nicht zwingend notwendig geworden ist.