Rechtsschutzversicherung

 

 

Die Werbung vermittelt gern, dass die Rechtsschutzversicherung Anwalts Liebling ist. Wenn der Spot im Fernsehen ausgestrahlt wird, fragen sich bestimmt einige, was eine Rechtsschutzversicherung ist und warum gerade sie der Liebling der Anwälte sein soll.

Jeder von uns könnte einmal in eine Situation geraten, in der er froh wäre, eine Rechtsschutzversicherung zu haben. Dabei stellt sich nicht die Frage ob ich eventuell Recht habe, sondern ob meine finanziellen Mittel ausreichen, um mein Recht so gut wie möglich durchzusetzen. Dabei hilft die Rechtsschutzversicherung, indem dadurch das Kostenrisiko bei einem Rechtsstreit versichert wird. Da die Rechtsschutzversicherung eine Individualversicherung ist, kann sie nicht für alle Rechtsgebiete geltend gemacht werden.
Dies liegt vor allem daran, dass die Rechtsschutzversicherung auf verschiedenen Gebieten angewandt wird. Die bekanntesten Arten der Rechtsschutzversicherung sind die Berufs-, Privat- und Verkehrsrechtsschutzversicherung.

Falls eine Rechtsschutzversicherung einmal beansprucht werden sollte, übernehmen die Versicherungen die Kosten für die gesetzlichen Anwaltsgebühren des Rechtsanwaltes, Gerichtskosten, Zeugengelder und Sachverständigen Honorare sowie die Kosten des Gegners, falls der Versicherungsnehmer dessen Kosten auch tragen sollte.
Allerdings werden die Kosten von der Rechtsschutzversicherung nur in der Höhe übernommen, wie die Deckungssumme bei Abschluss der Versicherung vertraglich vereinbart wurde. Ohne eine Deckungsgrenze werden sämtliche Kosten übernommen, die der Versicherungsnehmer zahlen muss.