Einbruchhemmende Fenster werden dort eingesetzt, wo das unbefugte Eindringen Dritter in schützenswerte Räume oder Unternehmensbereiche sowie in Wohnobjekte erschwert beziehungsweise verhindert werden soll.
Die Statistiken der Kriminalpolizei sprechen eine klare Sprache. Die Einbrüche erfolgen zum großen Teil durch Überwinden von Fenster oder Fenstertüren, besonders bei privaten Wohnobjekten. Bei Einfamilienhäusern liegt der Anteil bei 75 %. Leicht zugängliche Balkon- und Terrassentüren sind besonders gefährdet. Dabei werden drei von vier Fenstern oder Fenstertüren aufgehebelt. Wie durch Prüfung nachgewiesen, bieten Fensterelemente der Widerstandsklasse WK 2 bereits einen hohen Schutz gegen Angriffe mit leichten Werkzeugen. Zum Vergleich: „Standardfenster“ mit Rollzapfen-Verriegelung und ISO-Scheiben, wie sie millionenfach in deutschen Haushalten vorhanden sind, weisen selten eine Widerstandzeit von über 20 Sekunden auf.
Bei Neu- oder Umbau erhält man durch den Einbau nach DIN-Norm geprüfter einbruchhemmender Fenster und Fenstertüren einen guten Einbruchschutz. Bei diesen Fenstern ist sichergestellt, dass es in der Gesamtkonstruktion keine Schwachstelle gibt. Rahmen, Beschlag und Verglasung sind aufeinander abgestimmt. Diese Fenster gibt es in verschiedenen Widerstandsklassen. Handelsübliche Fenster oder Fenstertüren bieten dagegen nur einen Schutz gegen Wind und Wetter, nicht aber gegen Einbrecher.
Normale Fenster- oder Fenstertüren werden lediglich mit Rollzapfen im Rahmen gehalten. Dies wissen Einbrecher und setzen den Hebel genau an dieser Schwachstelle an. Ein Nachrüsten mit Zusatzsicherungen, wie z. B. Zusatzkastenschlösser, Fensterstangenschlösser oder Bändersicherungen ist immer möglich. Die Sicherung sollte mindestens an der Griff- und der Bandseite erfolgen. Darüber hinaus sollte die griffseitige Sicherung stets abschließbar sein. Achtung, niemlas sollten Sie den Schlüssel nicht dauerhaft stecken lassen.