Fernsehwerbung – Lassen Sie sich verführen, informieren und unterhalten!

 

Fernsehwerbung ist die Ausstrahlung von Kurzfilmen zu kommerziellen Zwecken im Fernsehen. Die Fernsehsender stellen dafür gegen eine Gebühr ihre Sendezeit zur Verfügung. Werbung im Fernsehen ist noch gar nicht mal so alt. In den USA wird seit 1941 und in Deutschland seit dem 3. November 1956 Reklame im öffentlichen Fernsehen ausgestrahlt. Generell dauern die Werbespots 30 Sekunden.


Neben der Unterbrechungswerbung im Tagesprogramm haben sich in den letzten Jahren auch andere Formen der Fernsehwerbung etabliert. Dazu gehören z. B. das Programmsponsoring, Werbung im Split-Screen, Spotpremieren oder Kurzunterbrechungen mit nur einem Spot. Damit versucht man auf das Zapping -Verhalten der Zuschauer zu reagieren. Auch lassen sich durch zeitversetztes Fernsehen Werbeblöcke leicht überspringen oder man kann sie mit Programmen wie MPlayer vor der eigentlichen Betrachtung der Sendung herausschneiden. Die Zukunft von Werbeunterbrechungen ist somit fraglich. Darüber hinaus kann man zur Fernsehwerbung die Werbung im Teletext zählen, wie auch die gesponserte Platzierung der Produkte in populären Sendungen (Product Placement).


In der Anfangszeit der Fernsehwerbung stand die eigentliche Information über Produkte im Vordergrund. Später wurden künstlerische Elemente wie Musik, Exotik und Erotik immer wichtiger, wie auch in der übrigen Werbung. Aber auch künstlerische und ästhetische Aspekte spielen eine immer größere Rolle in der Fernsehwerbung. Hinzu kommt, dass bedeutende Filmregisseure wie Helmut Dietl, David Lynch oder Guy Ritchie inzwischen Werbefilme drehen.
Da als potentielle Käufer die richtige Zielgruppe von Bedeutung ist, wird eine umfangreiche Forschung der Einschaltquoten betrieben und oftmals dem Programmangebot entsprechend angepasst.

In der heutigen Fernsehlandschaft zeigen sowohl die Öffentlich-Rechtlichen als auch die privaten Sender in ihrem Programmverlauf Werbung. Dauer und Form der Werbeblöcke, sowie der unterbrechenden Werbung werden dabei durch den Rundfunkstaatsvertrag geregelt.


Die öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten ARD und ZDF finanzieren sich zu einem Teil durch Werbung, der Rest der Einkünfte stammt aus den Rundfunkgebühren. Die privaten Stationen erzielen dagegen den überwiegenden Teil ihrer Einnahmen durch die Vermietung von Werbezeiten. Während die Privatsender ihre Sendungen regelmäßig für Werbeblöcke unterbrechen, sind die öffentlich-rechtlichen Stationen deutlich zurückhaltender.