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Unter Schädlingsbekämpfung versteht man die chemische, physikalische oder biologische Maßnahme zur Bekämpfung von Schädlingen, welche Pflanzen, Tiere, den Menschen und seine Wohnstätten, seine Arbeitsplätze oder seine Lagerstätten und Vorräte befallen. Tierische Organismen oder Pilze bezeichnet man dann als Schädlinge, wenn sie wirtschaftliche Güter befallen, z. B. Vorräte in ihrem Wert mindern oder unbrauchbar machen, oder das Wohlbefinden oder die Gesundheit des Menschen und seiner Haustiere beeinträchtigen. Dabei geht es um den Schaden aus der wirtschaftlichen Perspektive des Menschen gesehen. |
Problematisch hier ist, dass Schädlingsbekämpfungsmittel, die für den privaten Gebrauch geeignet sind, keine Prüf- und Zulassungsverfahren durchlaufen müssen. Anders gesagt, solche Mittel können von jedermann ohne staatliche Prüfung auf Wirksamkeit und Unbedenklichkeit auf den Markt und in unbeschränkter Menge zur Anwendung gebracht werden. Vergiftungsunfälle sind daher nicht auszuschließen. Außerdem besteht die Gefahr bei unnötig häufiger Anwendung, dass die Schädlinge gegen die Wirkstoffe resistent werden. Tritt dieser Fall ein, sollte man sich im Falle eines Schädlingsbefalls an einen anerkannten Schädlingsbekämpfer oder Kammerjäger wenden. |