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Das Rauchverbot ist das wohl meist kritisierte Gesetz in Deutschland, seitdem es verabschiedet worden ist. Vom Staat als klare Regelung gedacht, werden doch immer wieder Lücken und Grauzonen ausgemacht, um das Rauchverbot doch noch umgehen zu können. Das Rauchverbot – welches im Januar 2008 für alle Bundesländer verbindlich wurde – ist zum Schutz der Nichtraucher erdacht und verabschiedet worden. Besonders das Passivrauchen soll so vermieden werden, denn jährlich sterben etwa 3.000 Menschen durch das unfreiwillige Einatmen des blauen Dunstes. Bisher mussten sich Nichtraucher gezwungenermaßen tolerant zeigen. Kaum einer von ihnen dürfte sich beschwert haben, wenn er in einer Gaststätte von Rauchern eingenebelt wurde. |
Aber das Rauchverbot, obwohl von den meisten Deutschen durchaus befürwortet, wird nicht überall gern gesehen. Die Raucher selbst kritisieren, dass ihre Persönlichkeitsrechte eingeschränkt sind. Die Gastwirte auf der anderen Seite haben Angst um ihr Geschäft, befürchten Umsatzeinbußen. Mit ein wenig Rücksichtnahme wären diese ganzen Diskussionen aber überflüssig. Nicht unerwähnt bleiben darf aber die Wankelmütigkeit des Staates. Zuerst beschließt er das Rauchverbotsgesetz, nur, um wenig später zahlreiche Sonderregelungen einzuführen. So soll das Rauchverbot beispielsweise nicht in den Festzelten auf dem Münchner Oktoberfest gelten, da man Prestige- und Umsatzeinbußen annimmt. Der eine oder andere mag sich wundern: Einmal hü einmal hott, das kann doch nicht gut gehen? Dass hier die Menschen verunsichert, und verärgert sind, ist nur allzu verständlich. Was für die einen gilt, muss für alle gelten oder gar nicht, so lautet die Meinung auf der Straße. Vielleicht sollte sich hier unsere Regierung mal Gedanken dazu machen, denn wenn es eine klare Regelung gibt, die nicht nach einem Vierteljahr wieder ergänzt oder mit Sonderregelungen versehen wird, dann ist es auch leichter dieses Gesetz zu akzeptieren. |