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In dem Rechtsstaat Deutschland kommt man in vielen Dingen nicht mehr ohne einen Anwalt aus. Die Rechtslagen sind so umfangreich, dass sich die meisten Anwälte spezialisieren. Es gibt Familienanwälte, Staatsanwälte, Rechtsanwälte und noch viele mehr. Es wird grob zwischen Rechtsanwalt, Staatsanwalt (oder auch Strafverteidiger) und Fachanwalt unterschieden. Wobei ein Rechtsanwalt sich oft auch als Fachanwalt erweisen kann. So gibt es Rechtsanwälte für das Familienrecht, welche dann im Falle einer Scheidung oder eines Sorgerechtsstreit ihren Klienten vor Gericht vertreten. Fachanwälte verfügen über besondere theoretische Kenntnisse und über praktische Erfahrungen. Sie arbeiten, ebenso wie Rechtsanwälte, hauptsächlich in Anwaltskanzeln, sind aber auch in der freien Wirtschaft tätig.
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Dort nehmen sie Aufträge der Klienten entgegen. Dabei handelt es sich um die juristische Korrespondenz und ähnliches. Staatsanwälte arbeiten in Staatsanwaltschaften von Landes- und Oberlandesgerichten. Ihre Aufgabe ist die Strafverfolgung und Mitwirkung von gerichtlichen Strafverfahren. |