Einvernehmliche Scheidungen

 

Die einvernehmliche Scheidung ist nicht nur die streitarmste aller Scheidungen, sie spart auch eine Menge Nerven und Geld ein. Allein wegen der Kostenfrage wird eine einvernehmliche Scheidung immer beliebter. Es sind bereits ca. zwei Drittel aller Ehen, die einvernehmlich geschieden werden.
Um eine einvernehmliche Scheidung über die Bühne zu bringen ist natürlich ein Anwalt mit guten Lösungsansätzen genauso wichtig, wie ein wenig Kompromissbereitschaft. Dies soll allerdings nicht bedeuten, dass hier auf eigene Rechte verzichtet werden muss. Das Miteinander reden kann jedoch zu Vereinbarungen führen, die ansonsten das Gericht für viel Geld getroffen hätte. Idealerweise werden Lösungen gefunden mit denen beide Seiten zufrieden leben können.
In 95 Prozent der Fälle handelt es sich um einvernehmliche Scheidungen mit Versorgungsausgleich. Alle während der Ehezeit erarbeiteten Rentenversicherungsanwartschaften werden unter den Ehepartnern aufgeteilt. Noch einfacher funktioniert nur die einvernehmliche Scheidung ohne Versorgungsausgleich. Diese ist allerdings nur dann möglich, wenn der Versorgungsausgleich vor der Ehe rechtswirksam ausgeschlossen wurde und dies ist nur selten der Fall.
Natürlich müssen noch viele weitere Entscheidungen über Unterhalt, gemeinsame Kinder, Hausrat, Wohnungsnutzung und und und getroffen werden. Möchte man die Verfahrensdauer kürzen, sollte man jedoch versuchen auch diese sogenannten Scheidungsfolgesachen außergerichtlich zu vereinbaren.
Natürlich entscheidet man sich nicht für eine bestimmte Scheidungsart, sondern die Scheidungsarten treffen je nach Entgegenkommen und Wohlwollen der zwei Parteien auf die sich Scheidenden zu. Deutschland ist allerdings das Land mit den meisten einvernehmlichen Scheidungen.