Fahrtenschreiber - Und er dreht sich doch!

 

Unter einem Fahrtenschreiber oder Tachograph versteht man ein Gerät, mit dessen Hilfe sich Fahr- und Ruhezeiten, Fahrtunterbrechungen, zurückgelegte Kilometer und die Geschwindigkeit ermitteln lassen. Denn ein Fahrtenschreiber kann all diese Informationen aufzeichnen. In Unklarheiten bei Un- oder Versicherungsfällen kann der Fahrtenschreiber daher wertvolle Informationen liefern und den tatsächlichen Hergang eines Unfalls möglichst exakt rekonstruieren.

Der erste Fahrtenschreiber kam nach 1835 auf den frühesten Eisenbahnen zum Einsatz. Der preussische Verwaltungsbeamte, Ingenieur und Schriftsteller Max Maria von Weber entwickelte den ersten Fahrtenschreiber. Es dauerte jedoch bis ins Jahr 1902, bis ein Fahrtenschreiber als Patent angemeldet wurde. Ab 1908 wurden Fahrtenschreiber in Deutschland exklusiv über die O.S. Autometerwerke E. Seignol in Frankfurt/Main vertrieben und wurden seit 1923 auch bei Lastkraftfahrzeugen eingebaut. 

In der EU sind Fahrtenschreiber mittlerweile verpflichtend für jegliche Fahrzeuge vorgeschrieben, die Güter befördern und mit mehr als neun Sitzplätzen ausgestattet sind. Man überprüft damit, ob Fahrer von LKWs sich an die gesetzlich vorgegebenen Ruhezeiten halten. Damit soll es vermieden werden,  dass sich die Fahrer nicht an die Pausen halten. Seit dem 1. Mai 2006 müssen die entsprechenden Unterlagen und Fahrerkarten für die letzten 15 Kalendertage von einem Fahrer auf Verlangen sofort vorgezeigt werden. Ab 2008 soll diese Regelung sogar auf die letzten 28 Tage ausgedehnt werden. Der Unternehmer ist verpflichtet, die Dokumente des Fahrtenschreibers bis zu zwei Jahre lückenlos aufzubewahren.

Die Funktionsweise eines Fahrtenschreibers verhält sich jedoch recht simpel. Auf eine Scheibe aus Papier, die sich im Gerät innerhalb von 24 Stunden einmal um sich selbst dreht, notiert der Fahrtenschreiber mit einem Stift die Geschwindigkeit. Dadurch kann man Pausen, in denen sich der Fahrtenschreiber weiterdreht, gut erkennen. Seit dem 1. Mai 2006 sind nun allerdings auch digitale Fahrtenschreiber zulässig. Dennoch gelten die digitalen Fahrtenschreiber als nicht fälschungssicher und man überlegt daher, sie wieder aus dem Verkehr zu nehmen.