Reimport Neufahrzeuge – Tipps zum Sparen beim Neukauf eines Wagens

 

Der Reimport von Neufahrzeugen ist eine der preiswertesten Methoden, um einen Neuwagen günstiger zu kaufen. In den EU-Nachbarländern sind Neufahrzeuge nämlich teilweise bis zu 45% billiger als in Deutschland. Dies ist möglich, da es beim Reimport eines EU-Neuwagens erhebliche Unterschiede im Preisgefüge der Autohersteller gibt. Denn diese bieten ihre Neuwagen aus unterschiedlichen Gründen zu stark abweichenden Preisen an. Das Preisniveau eines Neuwagens in Deutschland liegt daher deutlich höher, als das in der restlichen EU der Fall ist.

Daher kann der Käufer eines Neuwagens durch einen Reimport eines Wagens aus einem EU-Land deutlich günstiger wegkommen, als wenn er diesen ganz normal nach Listenpreis beim Autohändler kauft. Zwar fallen für den Reimport eines Neufahrzeuges in der Regeln auch Steuern an, die man für die Überführung über die Landesgrenze zu zahlen hat, doch sind diese dann in der Summe auf den Gesamtpreis gerechnet immer noch günstiger als der reguläre Neukauf des Wagens in Deutschland.

Beim Reimport von Neufahrzeugen sollte man allerdings darauf achten, dass der Händler Mitglied im Bundesverband freier Kfz-Importeure ist. Denn dieser Verband garantiert die Kriterien für einen seriösen Reimport. Beim Kauf eines solchen Neufahrzeuges sollte man sich auch im Vorfeld nach einer EU-Betriebserlaubnis erkundigen. Denn seit 1996 müssen die Automobilhersteller für jedes Kraftfahrzeug eine EU-Betriebserlaubnis ausstellen. Diese garantiert, dass das Fahrzeug ohne zusätzliche Prüfung bei jeder Zulassungsstelle in der EU ohne weitere Prüfung des Autos zugelassen werden kann. Diese Betriebserlaubnis dient der Sicherheit. Zusätzlich muss auch eine Unbedenklichkeitsbescheinigung zur Erstzulassung vorgelegt werden. Diese Bescheinigung erhalten Sie beim Kraftfahrtbundesamt in Flensburg.

Da die Herstellergarantie europaweit geregelt ist, kann man beim Kauf eines Neuwagens innerhalb der EU jede Vertragswerkstatt aufsuchen. Bezüglich der Herstellergarantie entstehen beim Kauf eines Neufahrzeuges keine Nachteile. Die Garantiezeit beginnt am Tag der Erstzulassung. Beim Kauf sollten Sie unbedingt darauf achten, dass im Serviceheft das Übergabedatum des Fahrzeuges sowie der Stempel und die Unterschrift des ausliefernden Händlers enthalten sind. Ohne diesen Nachweis können Garantieansprüche leicht als unberechtigt abgewiesen werden.
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