Ablasshandel - Die Idee des Ablass in der katholischen Kirche

 

Nach katholischer Auffassung wird bei einem Ablass auf Grund von guten Werken wie Gebete, Almosen oder Pilgerfahrt dem betreffenden Menschen die Strafe für seine Sünden erlassen. Der Hintergrund der Ablassgewinnung ist das Versöhnungsopfer Jesus Christus und das Vertrauen auf ihn. Ohne diese wäre jede Sünde nicht zu widerrufen und unheilbar.

Im Mittelalter wurde dieses Konzept weiterentwickelt, welches der Kirche die Schlüsselgewalt über die Verwaltung gibt, indem sie Bedingungen für einen Ablass bzw. den Ablasshandel festsetzt. Im Spätmittelalter entstanden aus diesem Konzept des Ablasshandels verschiedene Missbräuche, da das Begehen von Sünden ohne Folgen bleiben konnte, da auf Grund des Ablasshandels alle Sünden erlassen werden konnten. Gegen eine entsprechende Geldspende wurde der Ablass nach folgender Regel gewährt:

Je größer die Sünde, desto größer der finanzielle Aufwand. Die Päpste erkannten den Ablasshandel als Einnahmequelle, obwohl das Reform-Konzil von Basel (1431-1449) versuchte, die päpstliche Superiorität zu bekämpfen. Das System des Ablasshandels wurde jedoch unangetastet gelassen. Diese Missbräuche des Ablasses bzw. der Ablasshandel waren letztendlich der Auslöser der Reformation.

Martin Luther war kein Gegner des Ablasses, sah aber im geschäftsmäßigen Ablasshandel einen starken Missbrauch. Mit seinen 95 Thesen wandte er sich gegen den Ablasshandel, die er 1517 an die Tür der Wittenberger Schlosskirche angeschlagen hat. Diese Thesen erregten daraufhin eine wichtige, öffentliche Debatte um den Ablasshandel. Die Kirche in Rom machte Luther kurzerhand den Prozess. Der Vorwurf lautet dabei knapp, dass er eine Irrlehre verbreiten würde. Auf dem Wormser Reichstag widerrief er seine Thesen nicht, wurde mit einer Reichsacht des Kaisers bedacht, zusätzlich wurden seine Bücher verboten. Luther kehrte später nach Wittenberg zurück, nachdem er den kurfürstlichen Schutz auf der Wartburg genossen hatte.

Die katholische Kirche stellte später die Missbräuche des Ablasshandels mit der Gegenreformation ein. Am Konzept wurde allerdings trotzdem festgehalten. Die heutige katholische Ablass-Lehre wurde 1968 von Papst Paul VI. neu festgelegt. Papst Johannes Paul II. bestätigte diese im Jahr 1998 in der Bulle für das Heilige Jahr 2000.