Heilige Inquisition - Die Schattenseite des Katholizismus im Mittelalter

 

Im Gegensatz zu normalen Gerichtsprozessen stand bei der Inquisition die Befragung und nicht die Verurteilung im Vordergrund. Das heißt, alle Ermittlung, die zur Führung des Prozesses wichtig waren, waren direkter Bestandteil der Verhandlung und fanden nicht im Vorfeld statt. Denn gerade vor mittelalterlichen Gerichten wurde Sachbeweisen keine Beachtung geschenkt. Im Sinne der Heiligen Inquisition wurden Menschen, die in den Verdacht geraten waren, dem christlichen Glauben abgeschworen zu haben, als Ketzer oder im Falle von Frauen als Hexe angesehen. Schaurige Folterinstrumente und somit perverse Begleiterscheinungen der Heiligen Inquisition waren in der Zeit des Mittelalters eine bewährte Methode, um die angeblichen Hexen zu einem Geständnis zu zwingen. Grundlegende Schriften zur Rechtfertigung der Heiligen Inquisition waren sowohl der Hexenbulle, später auch Pabstbulle genannt oder auch der Hexenhammer. Auf diese Schriftstücke beriefen sich die Mörder der Heiligen Inquisition, da diese Werke die Existenz der Hexerei anerkannten und somit ihre Verfolgung legitimierten.

Viele unschuldige Menschen fielen der Heiligen Inquisition zum Opfer. Dieses Kapitel des Katholizismus gehört wirklich zu einer der dunkelsten Seiten dieser Religion und die Heilige Inquisition wird bis in die heutige Zeit auch von Kirchenanhängern als unmenschlich betrachtet. Wer dem Glauben abgeschworen hatte oder nur im Verdacht stand, der Kirche und ihrer Macht abgeschworen zu haben, der musste unter dem Vorwand der Heiligen Inquisition mit dem Schlimmsten rechnen. Das Strafmaß erstreckte sich vom noch harmlosen Kirchenbesuch über Pilgerfahrten. Wollte der Beschuldigte aber nicht abschwören und stellte sich vehement gegen die Glaubensvertreter, so musste er mit lebenslangem Gefängnis oder Hinrichtung rechnen.

Die Hinrichtung erfolgte durch das Verbrennen am Pfahl, nicht von den Verantwortlichen der Heiligen Inquisition durchgeführt, sondern durch die weltlichen Behörden. In einigen Fällen, wenn der Beschuldigte vor Einleitung des Verfahrens gestorben war, geschah es, dass seine Überreste exhumiert und verbrannt wurden. Die Hinrichtung oder lebenslängliche Gefangenschaft war stets mit der Beschlagnahme des Eigentums des Verurteilten verbunden. Somit waren auch Enteignungen unter dem Deckmantel der Heiligen Inquisition an der Tagesordnung.