Rechtliche Absicherung eines Online-Shops – Was muss beachtet werden?

 

Zu der rechtlichen Absicherung eines Online-Shops gehören die Kennzeichnungspflichten. Es gibt verschiedene Kennzeichnungspflichten, die rechtlich vorgeschrieben sind. Dazu gehört zunächst die Anbieterkennzeichnung laut Telemediengesetz, die Impressumspflicht. Je nach Art des Onlineshops müssen auch bestimmte Artikel gekennzeichnet werden. So gibt es beispielsweise die Energieverbrauchskennzeichnung für Haushaltsgeräte und Pkws oder die Kennzeichnungen für Lebensmittel, die in der Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung und der Zusatzstoffzulassungsverordnung geregelt ist. Auch die Zusammensetzung von Textilien muss gemäß dem Textilkennzeichnungsgesetz gekennzeichnet werden.

Beispiele

Um die rechtliche Absicherung zu gewährleisten, muss der Verbraucher beispielsweise klar erkennen können, aus welchen Fasern die Textilien bestehen. Auch Textilpflegesymbole gehören zur Textilkennzeichnung. Bei Elektrogeräten wie zum Beispiel eine Waschmaschine oder ein Trockner wiederum muss eine Energieverbrauchskennzeichnung zur Shopabsicherung veröffentlicht werden. In Deutschland ist außerdem für Kühl- und Gefriergeräte, Geschirrspüler, Lampen, Raumklimageräte und Elektrobacköfen
eine Energieverbrauchskennzeichnung vorgeschrieben. Zur Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung gehören Elemente wie die Verkehrsbezeichnung des jeweiligen Lebensmittels, der Name und die Anschrift des Herstellers, das Verzeichnis der Zutaten, das Mindesthaltbarkeitsdatum beziehungsweise das Verbrauchsdatum und die Mengenangabe.

Rechtliche Absicherung

Zur Shopabsicherung gehört aber auch ein verlässlicher Datenschutz für alle Kunden. Zudem müssen die Verbraucher über Widerrufsbelehrungen, Preis- und Versandkosten und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) umfassend informiert sein. Am besten ist es, sich die AGB von einem Fachanwalt erstellen zu lassen. Er kann den Shopbetreiber außerdem in Sachen Onlinehandel und Internetrecht weiterführend beraten. Das kostet zwar zunächst Geld, ist aber immer noch preiswerter als unnötige Abmahnungen in Kauf zu nehmen. Darüber hinaus muss der Shopbetreiber auch das Urheberrecht beachten. Produktabbildungen und Artikelbeschreibungen dürfen zumeist nicht 1:1 von anderen Shops übernommen werden, da auch dann teure Abmahnungen drohen. Als Shopbetreiber empfiehlt sich auch eine Mitgliedschaft im Internethandelsverband, die Interessenvertretung des Onlinehandels e.V. Dieser Verband zertifiziert Onlineshops beziehungsweise Webauftritte und überprüft diese beispielsweise nach einer sicheren Datenübertragung von schützenswerten Daten. Zudem sollte jeder Shopbetreiber Mitglied bei Trusted Shops, dem führenden Gütesiegel für Online-Shops in Europa, sein.